Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Empörung bei Naturschützern
Die bayerische Staatsregierung will an ihrer bisherigen Wolfsverordnung inhaltlich festhalten und hat einen gleichlautenden Entwurf jetzt in die Verbändeanhörung eingebracht. Dafür gab es Kritik vom Bund Naturschutz in Bayern. Die inhaltlichen Mängel bestünden weiterhin. Sollte die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen werden, wollen die Naturschützer klagen.
Die Landesregierung will keine inhaltlichen Veränderungen.
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist empört darüber, dass die bayerische Staatsregierung mit einer unveränderten Form der Wolfsverordnung jetzt in die Verbändeanhörung gegangen ist. "Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar", kritisierte der BN-Vorsitzende Richard Mergner am Montag (29.7.) nach Erhalt des Entwurfs für einen neuen Rechtsakt. Für den Fall, dass die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen wird, kündigte er eine Klage an.
Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht habe, seien die inhaltlichen Mängel offensichtlich, betonte der BN. Beispielsweise sei es nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstellen solle. Auch bei der Definition der nicht schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit übers Ziel hinausgeschossen. So seien viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt worden, berichtete der BN. Zudem bemängelte er den vergleichsweise großen zeitlichen und räumlichen Abstand, den die Landesregierung zwischen Wolfsriss und Abschuss zulassen will. Dadurch bestehe das Risiko, das Wölfe abgeschossen würden, die gar keine Weidetiere gerissen hätten. AgE
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Empörung bei Naturschützern
Die bayerische Staatsregierung will an ihrer bisherigen Wolfsverordnung inhaltlich festhalten und hat einen gleichlautenden Entwurf jetzt in die Verbändeanhörung eingebracht. Dafür gab es Kritik vom Bund Naturschutz in Bayern. Die inhaltlichen Mängel bestünden weiterhin. Sollte die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen werden, wollen die Naturschützer klagen.
Die Landesregierung will keine inhaltlichen Veränderungen.
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist empört darüber, dass die bayerische Staatsregierung mit einer unveränderten Form der Wolfsverordnung jetzt in die Verbändeanhörung gegangen ist. "Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar", kritisierte der BN-Vorsitzende Richard Mergner am Montag (29.7.) nach Erhalt des Entwurfs für einen neuen Rechtsakt. Für den Fall, dass die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen wird, kündigte er eine Klage an.
Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht habe, seien die inhaltlichen Mängel offensichtlich, betonte der BN. Beispielsweise sei es nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstellen solle. Auch bei der Definition der nicht schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit übers Ziel hinausgeschossen. So seien viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt worden, berichtete der BN. Zudem bemängelte er den vergleichsweise großen zeitlichen und räumlichen Abstand, den die Landesregierung zwischen Wolfsriss und Abschuss zulassen will. Dadurch bestehe das Risiko, das Wölfe abgeschossen würden, die gar keine Weidetiere gerissen hätten. AgE
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Empörung bei Naturschützern
Die bayerische Staatsregierung will an ihrer bisherigen Wolfsverordnung inhaltlich festhalten und hat einen gleichlautenden Entwurf jetzt in die Verbändeanhörung eingebracht. Dafür gab es Kritik vom Bund Naturschutz in Bayern. Die inhaltlichen Mängel bestünden weiterhin. Sollte die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen werden, wollen die Naturschützer klagen.
Die Landesregierung will keine inhaltlichen Veränderungen.
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) ist empört darüber, dass die bayerische Staatsregierung mit einer unveränderten Form der Wolfsverordnung jetzt in die Verbändeanhörung gegangen ist. "Aus unserer Sicht ist das höchst problematisch und nicht nachvollziehbar", kritisierte der BN-Vorsitzende Richard Mergner am Montag (29.7.) nach Erhalt des Entwurfs für einen neuen Rechtsakt. Für den Fall, dass die Verordnung in ihrer bisherigen Form erneut erlassen wird, kündigte er eine Klage an.
Auch wenn das Verwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil die alte Verordnung lediglich wegen eines Formfehlers zu Fall gebracht habe, seien die inhaltlichen Mängel offensichtlich, betonte der BN. Beispielsweise sei es nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstellen solle. Auch bei der Definition der nicht schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit übers Ziel hinausgeschossen. So seien viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt worden, berichtete der BN. Zudem bemängelte er den vergleichsweise großen zeitlichen und räumlichen Abstand, den die Landesregierung zwischen Wolfsriss und Abschuss zulassen will. Dadurch bestehe das Risiko, das Wölfe abgeschossen würden, die gar keine Weidetiere gerissen hätten. AgE


